Hallo,
es stimmt, dass deswegen kein Sonderkündigungsrecht besteht. Wenn Sie den Vertrag nicht mehr wollen, dann geht das nur mit der ordentlichen Kündigungsfrist. Aber wenn Sie an der neuen Adresse einen neuen Vertrag mit Vodafone machen, dann verzichtet das Unternehmen normalerweise auf die Doppelzahlung. Warum machen Sie das nicht? Sie haben doch mit dem Vertrag der anderen Person beim anderen Anbieter nichts zu tun.