ich habe folgende Frage: Meine Frau verdient ca. 40.000€ und ich 100.000€ pro Jahr. Meine Frau hat zudem außergewöhnliche Belastungen von ca. 8.000€. Nach meiner Berechnung wäre es vorteilhafter, wenn wir uns separat veranlagen, da das Ansetzen der außergewöhnlichen Belastungen bei ihr alleine vorteilhafter wäre im Vergleich zum Splitting-Vorteil,
Kann man außergewöhnliche Ausgaben nicht auch im Splitting-Verfahren anwenden, oder bin ich da jetzt falsch? Weil dann würde es Sinn machen, beides zu gleichzeitig zu machen.