Hallo,
auch als Rentner kommen Sie als getrennt Lebender in die Steuerklasse 1 ab 31.12. des Jahres, in dem Sie sich trennen. Das ist in der Regel finanziell ungünstiger. Bei Trennung oder möglicher Scheidung sind aber noch viele andere Dinge zu beachten. Sie sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu Ihrem individuellen Fall und die finanziellen Konsequenzen der verschiedenen Optionen beraten lassen.