Hallo,
aus den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Handlungsfähigkeit nach § 36 SGB I
"2.1 Antragsannahme und Schriftwechsel
Bei der Antragsannahme ist darauf zu achten, dass bei Minderjährigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters im Antragsformular geleistet wurde und für die weitere Unterrichtung die Anschrift vorliegt."