Nachbarschaftsproblemchen

Franz - 16. Dezember 2010 um 23:07
 law is cool - 16. Dezember 2010 um 23:13
Guten Abend,
meine Kidner haben gestern im Garten gespielt. Dabei ist Ihnen ein Ball auf das Grundstück unseres nicht gerade kinderliebenden Nachbarn geraten. Er hat ihn auch prompt kaputt gemacht.
Ich würde meinen Kindern ja eine nneuen Ball kaufen, aber sie wollen, dass der Nachbar dafür einstehen muss.

Wie sieht das denn rechtlich aus?

1 Antwort

hallo

sein nachbar darf zwar auf seinem grundstück prinzipiell tun und lassen was er möchte, aber fremdes eigentum zerstören darf er nicht

er ist zum ersatz des schadens verpflichtet, § 823 I BGB!