Hallo,
ist beides rechtlich völlig ok von Ihrem Arbeitgeber!
Weihnachtsgeld ist übrigens eine Gratifikation, die nicht von allen Betrieben gezahlt wird und auch nicht muss. Sollte man sich vielleicht auch mal klar machen.
So steht es übrigens in meinem Arbeitsvertrag:
„Sonderzahlungen sind jährliche freiwillige Leistungen, deren Zahlung auch bei mehrfacher Gewährung keinen Rechtsanspruch begründet (Ausschluss der sog. betrieblichen Übung).
Als Sonderzahlung wird ein Weihnachtsgeld in Höhe von 75% einer monatlichen Grundvergütung (ohne VWL und Direktversicherung) gewährt. Als Sonderzahlung wird ein Urlaubsgeld in Höhe von 250,- € gewährt.
Sämtliche Leistungen werden entsprechend dem Anstellungsumfang gewährt; der Arbeit-geberzuschuss zur vermögenswirksamen Leistung wird bei Teilzeitbeschäftigung pauschaliert mit 7 € gewährt.“