Hallo,
Sie können Ihre realen Aufwendungen bis zum Tag der Wohnungsübergabe vollständig steuerlich geltend machen, das Hausgeld anteilig, falls der neue Eigentümer einen Teil des Hausgeldes, das Sie im Voraus gezahlt haben, an Sie zahlt.
Warum muss der neue Eigentümer einen Teil des Hausgeldes an mich zahlen? ER zahlt doch ab Übergang das Hausgeld an die Hausverwaltung, und da die Abrechnung nur mit dem eingetragenen Eigentümer gemacht wird, müsste dann die anteilige Aufteilung unter altem und neuen Eigentümer stattfinden. Das ändert aber nichts daran, dass verbrauchsabhängige Teile des Hausgeldes, also nicht für die Rücklage vom alten Eigentümer gezahlt wurden.
Sie haben geschrieben: "Auch wenn dieses Hausgeld dann mit dem neuen Eigentümer abgerechnet wird, bezahlt habe ich ja einen Teil davon."
Daraus habe ich geschlossen, dass Sie das Hausgeld komplett für ein Jahr vorgeleistet haben und eine individuelle Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer geschlossen haben über eine anteilige ("Rück"-)Zahlung an Sie. Er MUSS natürlich gar nichts an Sie zahlen. Sie haben aber auch keinen Anspruch, eine Vorleistung an Hausgeld aus dem gemeinsamen Topf zurückzuerhalten, es sei denn, es stehen - wie Sie sagen - noch verbrauchsabhängige Abrechnungen aus.
Wie hoch auch immer Ihr Anteil ist und ob Sie verbrauchsabhängig oder anderweitig etwas davon zurückbekommen oder nicht: Das Hausgeld, was Sie tatsächlich gezahlt haben, können Sie absetzen. Das war doch Ihre Frage und die wurde schon beantwortet.