Hallo,
haben Sie schriftlich ein Honorar für bestimmte Leistungen vereinbart? Hat der Bekannte eine schriftliche Vollmacht, um in Ihrem Namen Behördengänge zu machen oder sogar einen Kauf abzuschließen?
Ich nehme an beides Nein und er will Sie nur einschüchtern, um zu zahlen. Die Behörden interessiert nur der notarielle Kaufvertrag und mit dem hat er nichts zu tun. Also den Kauf kann er nicht torpedieren. Selbst eine Zahlungsverpflichtung Ihrerseits könnte er nicht durchsetzen, da er ja die Leistungen nicht erbracht hat.
Sowas kann man nun in den finalen Zügen eines Hauskaufs natürlich wirklich nicht brauchen. Da liegen die Nerven ohnehin oft schon blank und Psychoterror braucht da niemand zusätzlich und es ist menschlich wirklich unter aller Würde, was euer Bekannter diesbezüglich abzieht.
Ich würde aber auch mal vermuten, dass euch der Bekannte nichts kann, wenn ihr nichts unterschrieben und nichts fix vereinbart habt. Und er scheint euch ja auch keine nennenswerte Gegenleistung erbracht zu haben.
Eine Rechtsberatung im Internet ist schwer bis nicht möglich. Eventuell könnt ihr euch für eine Auskunft aber auch an euren Notar oder einen Rechtsanwalt wenden? Ich würde dem Bekannten auf jeden Fall keinen Cent zahlen, ohne dass ihr dazu irgendwie von offizieller Stelle verpflichtet werdet. Eine derartig miese Masche würde ich dem Kerl keinesfalls durchgehen lassen. Und auch nicht weniger zahlen oder so, sondern wirklich erst mal abwarten, was kommt. Nämlich wahrscheinlich gar nichts. Auf welcher Grundlage auch? Und wenn ihr keine Steuerbetrüger seid oder selbst ernsthaft Dreck am Stecken habt, wird das Finanzamt auch nur müde lächeln, wenn da irgendjemand mit haltlosen Beschuldigungen ankommt.
Eventuell kann euch auch eine Stelle wie der Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale oder so weiterhelfen und euch beruhigen?
Geändert am 23. Dezember 2022 um 23:05
Nein. Wir haben nichts Schriftliches, wo drauf steht, dass wir zahlen werden. Der war nur sauer auf uns, weil wir die Arbeit mit ihm gekündigt haben. Danke Ihnen für die Antwort.