blaubodo1966
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Januar 11, 2023StatusMitgliedZuletzt online:Januar 11, 2023
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11. Januar 2023 um 20:35
Gesperrt profil -
12. Januar 2023 um 01:12
Gibt es für Vorgesetzte eine Frist zur Bearbeitung eines gestellten Antrages auf Erholungsurlaub? Müssen vom Antragsteller Gründe für das Stellen eines solchen Antrages genannt werden?
es gibt keine gesetzliche Frist. Zehn Tage bis zur Antwort gelten als normal. Erholungsurlaub beinhaltet ja schon den Grund des Urlaubs. Der Antragsteller muss keinen detaillierteren Grund angeben.