Hallo,
in Deutschland gibt es einen sog. Sonderkündigungsschutz für Schwangere.
Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes ist eine Kündigung unzulässig und somit unwirksam,
* wenn die Arbeitnehmerin bei Erhalt der Kündigung schwanger war und der Arbeitgeber davon wußte oder
* wenn die Arbeitnehmerin bei Erhalt der Kündigung schwanger war und sie den Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informiert oder
* wenn die Arbeitnehmerin vor weniger als 4 Monaten entbunden hat und der Arbeitgeber davon wußte oder
* wenn die Arbeitnehmerin vor weniger als 4 Monaten entbunden hat und sie den Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informiert.
Ich hoffe, diese Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Nachzulesen auf: http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/arbeitsrecht/sonderkundigungsschutz-fur-schwangere