Geblitzt: Widerspruch

juppi - 17. Dezember 2010 um 19:02
 zeitlos - 17. Dezember 2010 um 19:04
Guten Tag,

ich wurde angeblich geblitzt. ich bin da aber gar nicht gefahren. deshalb will ich die strafe natürlich auch nicht bezahlen!
kann ich widerspruch einlegen?
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1 Antwort

Ja, Widerspruch können Sie einlegen.
Da es i.d.R. gute Beweise gibt (Bild, Autokennzeichen),werden solche Fälle dann vor Gericht verhandelt. Sie sollten sich dann einen Anwalt nehmen.
Aus derPraxis weiß ich allerdings, dass die Chancen auf einen Prozessgewinn hier extrem gering sind.
Sie sollten sich also eventuell überlegen, die Strafe zu bezahlen.
Falls Sie nämlich vor Gericht verlieren,haben sie die Verhandlungskosten und evtl.noch den Anwalt zu bezahlen.