Unfall mit Sommerreifen

kalle - 18. Dezember 2010 um 18:30
 Südamerikanisches-Lama - 18. Dezember 2010 um 18:34
Guten Tag,

meine Tochter hatte einen leichten Verkehrsunfall aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse derzeit.
Sie hat vergessen die Reifen zu wechseln, so dass sie im Schnell mit Sommerreifen auf einen BMW gerutscht ist, bei dem ein Schaden von etwa 900 € entstand.

Muss die Verischerung das bezahlen?

1 Antwort

Südamerikanisches-Lama
18. Dezember 2010 um 18:34
HIer liegt ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vor (Urteil vom 02.07.2010, Az. 331 S 137/09) ) : es hat entschieden, dass eine Kaskoversicherung nicht grundsätzlich berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug ohne geeignete Bereifung unterwegs war.

Die Versicherung darf den Ersatz eines Schadens immer dann
verweigern, wenn ein Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Die Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann grob fahrlässig sein. Nach Auffassung der Richter liegt jedoch keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Unfall auch mit geeigneter Bereifung passiert wäre. In diesem Fall kann eine Fahrt mit Sommerreifen nur als fahrlässig beurteilt werden und die Versicherung ist nicht berechtigt ihre Leistungen zu kürzen.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Kaskoversicherung nicht grundsätzlich berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug ohne geeignete Bereifung unterwegs war.

Ich hoffe, dieses Urteil beantwortet Ihre Frage einigermaßen.