Hallo!
Danke für Ihre Frage.
Wenn Sie kleinere Sparbeträge anlegen wollen, erwerben Sie Investmentanteilsscheine (=verbreifte Rechte am Fondsvermögen).
Kaufen Sie also als Anleger Investmentanteilsscheine, werden Sie damit Mitberechtigter des entsprechenden Fondsvermögens.
Ihr Anteil an diesem Vermögen ergibt sich aus dem Verhältnis der Anzahl Ihrer erworbenen Anteilsscheine zu den insgesamt ausgegebenen Anteilsscheinen dieses Fonds.