Ich bin derzeit an einem Projekt beteiligt: wir übersetzen eine Homepage in ingesamt 11 Sprachen.
Nun frage ich mich, ob meine Übersetzung eigentlich urheberrechtlich geschützt ist, da ich ja selbst keinen Text erschaffen habe, sondern eben nur den alten übersetzt.
Ja, bei der Anfertigung einer Übersetzung enstehen urheberrechtsähnliche Rechte.
Deine Übersetzung ist ja genauso geistiges Eigentum wie der Originaltext, da du sie ja selbst "erschaffst".