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Die GmbH muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
Diese Bilanz muss auch veröffentlicht werden. Der in der Bilanz festgestellte Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer in Höhe von 25 % sowie der Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der Gemeinde am Sitz der Gesellschaft festgelegt wird.
Die an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % besteuert.