Klage auf Zurücknahme eines Patentes

Ralf E. - 20. Dezember 2010 um 14:48
 Ganges - 20. Dezember 2010 um 14:52
Hallo,
ich möchte Klage auf Zurücknahme eines Patentes einreichen.
Da die deutschen Gerichtszuständigkeiten etwas verwirrend sind, weiß ich nicht ganz, wohin ich mich wenden soll.
Auch ans deutsche Patent- und Markenamt in München?
Schonmal danke für die Antwort(en)!

1 Antwort

Nein, das ist nur für die Erteilung von Patenten und die Eintragung von Gebrauchsmustern zuständig.
Für Verfahren nach der Erteilung musst du dich ans Bundespatentgericht mit Sitz in Berlin wenden.
Viel Erfolg dabei,
Ganges