Hallo,
da kann ich dich beruhigen.
Investmentfonds sind Sondervermögen, die vom Staat geschützt werden. Dies bedeutet bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, dass das Fondsvermögen nicht Teil der Konkursmasse ist, sondern als eigenständiges Vermögen bestehen bleibt. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft geht die Verwaltung der Investmentfonds auf die Depotbank über. Die Depotbank müsste sodann entweder den Fonds auflösen und die Fondsanleger auszahlen oder den Fonds an eine andere Investmentgesellschaft übertragen.
Du kannst also weiterhin über deine Fondsanteile verfügen.