Erbrecht bei der Lebenspartnerschaft

Frisör - 20. Dezember 2010 um 17:49
 Frau J. - 20. Dezember 2010 um 17:49
Guten Tag,

habe ich Anspruch auf ein Erbe, falls mein Lebenspartner sterben sollte?
Wir haben unsere Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

1 Antwort

Dem überlebenden Lebenspartner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft steht neben den Verwandten des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht zu (§ 10 LPartG). Die erbrechtliche Stellung des überlebenden Lebenspartners ist dabei derjenigen des überlebenden Ehegatten vollkommen gleichgestellt worden.

mfG