Bürgschaft

Debbie - 21. Dezember 2010 um 12:19
 Carlos - 21. Dezember 2010 um 12:26
Hallo,
mein Vater wird für mich im Rahmen meiner Unternehmensgründung bürgen.
Sieht das Gesetz hierfür besondere Formvorschriften vor?

1 Antwort

Gute Frage!
Ja, das tut es. Für eine Bürgschaftserklärung nach §766 S.1 BGB wird Schriftform nach § 126 BGB verlangt.
Das heißt es muss eine eigenhändige Unterschrift vorhanden sein (Faksimile-Stempel reichen nicht).
Die Unterschrift muss sich wirklich unter dem Text befinden und andeutungsweise Buchstaben darstellen.