Arbeitszeugnis

Petra F. - 21. Dezember 2010 um 12:28
 Petra F. - 21. Dezember 2010 um 12:36
Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht.
Ich werde demnächst auf Arbeitssuche sein. Um eine bessere bewerbungsmappe zu haben, würde ich ihr gerne ein (gutes) Arbeitszeugnis von meinem jetzigen Betrieb hinzufügen.
Ich möchte meinem Chef nicht auf die Nerven fallen, da er derzeit viel zu tun und große Probleme hat.
Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn ich dort schon seit über 10 Jahren tätig war?
Danke

1 Antwort

Ja, falls Sie Ihr Arbeitsverhältnisses beenden, haben Sie § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht, von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen.