will mich derzeit informieren, an welche gerichte ich mich in dem bereich wenden muss...
mein chef hat mir gekündigt und ich will das nicht so hinnehmen!
also, hier gilt folgender aufbau:
man wendet sich i.d.r. zunächst ans arbeitsgericht, hier kannst du berufung einlegen und vors landesarbeitsgericht gehen (kammern, 1 richter, 2 ehrenamtl. richter), ehe du mittels revision vors bundesarbeitsgericht ziehen kannst.
es ist aber auch möglich, mttels sprungrevision direkt vom arbeitsericht vors bundesarbeitsgericht zu ziehen.