Komischerweise geblitzt

Marlon - 23. Dezember 2010 um 00:27
 Toni - 23. Dezember 2010 um 00:28
Hallo,

habe eine Vorladung der Polizei für eine Zeugenaussage bekommen, weil mein Auto geblitzt wurde. Glaube aber, dass ich das Auto damals einem Freund geliehen hatte. Ist schon etwas her.
Das ist dann doch nicht meine Sache, oder?

Muss ich dann jetzt zur Polizei?
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1 Antwort

Ich glaube, dass du nicht zur Polizeit gehen musst.
Du musst nur hingehen, wenn Du gerichtlich oder von der Staatsanwaltschaft geladen wirst.
Und auch dann hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. nach §52 StPO wenn ein Verwandter gefahren ist).

Da Du Dir nicht mehr sicher bist, wer gefahren ist, musst Du das bei der Polizei auch so angeben, sonst kannst Du Dich ggf. wegen einer falschen Verdächtigung (§164StGB) strafbar machen.
Also lieber sagen Du kannst dich nicht mehr genau erinnern, falls Du überhaupt hingehst!