Hausübertragung zum Erbschaftsteuer sparen

Thommo7 - 19. April 2010 um 23:02
Andred_4504 Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Februar 21, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 21, 2019 - 21. Februar 2019 um 13:39
Guten Tag!

Meine Eltern wollen uns beiden Kindern ihr Haus übertragen, damit wir keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn sie sterben. Macht das denn überhaupt Sinn? Sparen wir da wirklich etwas? Kennt sich da jemand aus?

Thomas

4 Antworten

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28. Januar 2019 um 06:27
Hallo,

zum Unterschied zwischen Vererben und Verschenken lesen Sie diesen CCM-Artikel.

Gruß vom CCM-Team
Ich weiß es nicht so genau, aber bei einer Schenkung müsst ihr natürlich auch Steuern zahlen. Ob das günstiger ist, kann ich nicht genau sagen.

Gruß, Ingrid
Terrencehill Beiträge 1 Mitglied seit Montag Mai 24, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 24, 2010
Geändert am 28. Januar 2019 um 06:26
Es kommt darauf an, wie viel euer Haus wert ist. Wenn es sehr teuer ist, dann solltet ihr es übertragen. Ansonsten macht das glaube ich keinen Sinn.
Andred_4504 Beiträge 5 Mitglied seit Donnerstag Februar 21, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 21, 2019 1
Geändert am 21. Februar 2019 um 19:53
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ihr dadurch etwas sparen könntet. Eure Eltern müssten höchstwahrscheinlich Schenkungssteuer zahlen, wenn ich das hier richtig mit dem (lebenslangen) Wohnrecht verstanden habe.
Dort steht auch, wie sich die Schenkungssteuer ermitteln lässt. Wenn ihr später ein lebenslanges Wohnrecht aufheben möchtet, wird das dann wie eine erneute Schenkung behandelt und gilt wiederum eine Schenkungssteuerpflicht. Das ist wichtig zu wissen.
Denkt aber auch dran: Vermögen bis zu 400.000 Euro können jeweils von der Mutter und von dem Vater an das Kind oder die Kinder verschenkt oder vererbt werden, ohne dass Steuern anfallen, und zwar in einem 10-Jahres-Zeitraum (unter der Voraussetzung, dass man danach noch 10 Jahre lebt). Für darüber hinaus gehendes Vermögen fällt die Erbschaftssteuer erst an. Könnte sein, dass es dahingehend noch Änderungen gab, aber das ist mein letzter Kenntisstand.
Lasst das Haus auf seinen Wert schätzen. Ggf. müsst ihr euch wegen der Steuern nicht so große Gedanken machen. Es sei denn, ihr wohnt in Berlin, da erbt immer zuerst der überlebende Ehepartner. Das macht die Sache heikel, wenn beide Elternteile jeweils 400.000 Euro zu vererben/verschenken hätten.

VG,
Andred