weirdo
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23. Dezember 2010 um 09:51
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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23. Dezember 2010 um 10:04
Guten Tag,
wann hat man denn die AGB akzeptiert? Ich meine z.B. im Supermarkt.
Das ist doch ein einziges Hintergehen der Kunden. Danach hat man keine Rechte mehr
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 23. Dezember 2010 um 10:04
Guten Tag.
Auf die AGB muss ausdrücklich beim Vertragsschluss hingewiesen werden und sie müssen am Ort des Vertragsschlusses (Supermarktkasse) einsichtbar sein.
Danach hat man aber sehr wohl noch Rechte. Im BGB sind den AGB ganz klare Grenzen aufgezeigt!