muss ich in meiner Steuererkläung angeben, wenn ich einen Firmenwagen privat nutze?
Ich habe einen 3-er BMW aus den Jhr 2008 und nutze ihn 2 Tage die Woche (am Wochenende) privat.
ja, eine solche nutzung stellt für sie einen geldwerten vorteil dar.
Als geldwerter Vorteil ist hierbei folgendes durch den Arbeitnehmer zu versteuern die private Nutzung des Firmenwagens zu privaten Fahrten (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG),