Geschiedenenunterhalt wird gewährt nach den §§ 1570 ff. BGB.
das ganze ist recht kompliziert, deshalb liest du am besten einfach in http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/familienrecht/wie-funktioniert-das-system-des-geschiedenenunterhalts das nach, was dich interessiert und betrifft.