Asbestverseuchte Wohnung.

Krüger, Franz Dr. - 26. Dezember 2010 um 18:43
 Saharatourist - 26. Dezember 2010 um 18:44
Hallo. Meine Wohnung in der ich seit Jahrzehnten gewohnt habe und immer noch wohne ist nach einem Gutachten stark asbestverseucht. Kann ich meinen Vermieter dafür zur Rechenschaft ziehen?
Danke

1 Antwort

Guten Tag.
Wenn Ihr Vermieter dies wusste und sich für Sie ein Schaden (etwa gesundheitlicher Natur) ergeben hat, dann können Sie Schadensersatz verlangen.