Hallo,
welche kündigungsfrist muss ich als arbeitgeber einhalten?
ich will 2 mitarbeiter zum neuen jahr kündigen, geht das noch?
das wäre dann einfacher wegen der buchhaltung...
Guten Morgen!
Ist im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag keine längere Kündigungsfrist vorgesehen, so gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen (§622 BGB). Sie hängen von der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers ab und lauten wie folgt:
- Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren: 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende
- Betriebszugehörigkeit von 2-5 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
es folgt eine weitere Staffelung bis zu 20 Jahren, wo die Kündigungsfrist 7 Monate beträgt.