Kündigungsfrist

Mr. Michel - 27. Dezember 2010 um 11:11
 Benni - 27. Dezember 2010 um 11:16
Hallo,
welche kündigungsfrist muss ich als arbeitgeber einhalten?
ich will 2 mitarbeiter zum neuen jahr kündigen, geht das noch?
das wäre dann einfacher wegen der buchhaltung...

2 Antworten

Guten Morgen!
Ist im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag keine längere Kündigungsfrist vorgesehen, so gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen (§622 BGB). Sie hängen von der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers ab und lauten wie folgt:
- Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren: 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende
- Betriebszugehörigkeit von 2-5 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
es folgt eine weitere Staffelung bis zu 20 Jahren, wo die Kündigungsfrist 7 Monate beträgt.

näheres erfahren Sie unter: https://www.recht-finanzen.de/contents/1165-wie-sind-kuendigungsfristen-fuer-arbeitsverhaeltnisse-geregelt#kundigungsfristen-bei-kundigung-durch-den-arbeitgeber

Schönen Tag noch!
Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen. Sicher ist sicher.
Unter https://www.geld-magazin.info kann man das beispielsweise tun, sogar kostenlos.