ich muss leider mitarbeiter entlassen. von einem freund weiß ich, dass ich eine sozialauswahl treffen muss.
kann mir hier jemand genau die kriterien nennen, nach denen ich auswählen muss?
Das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Absatz 3 KSchG) nennt als Gesichtspunkte, die es unter den verschiedenen in Frage kommenden Arbeitnehmern zu vergleichen gilt:
* Die Betriebszugehörigkeit,
* das Alter,
* die Unterhaltsverpflichtungen und
* eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.