ich wurde in der apotheke völlig falsch beraten. ich hatte eine zahnfleischentzündung und mir wurde eine mundspülung verkauft. die apothekerin hat mir nicht genau gesagt, dass ich die mundspülung nicht schlucken darf .
deswegen habe ich einen abend totale magenkrämpfe gehabt und nun frage ich mich, ob ich schadensersatz fordern kann.
nunja. sie wurden ja beraten. die beratung in der apotheke stellt lediglich eine richtlinie dar. sie sind dann schon selbst verantwortlich dafür, die packungsbeilage zu lesen bzw.medizinischen rat einzuholen.
die beratung war ja nicht falsch, sondern höchstens unzureichend.
mfG