Hallo,
mein Vater hat ein eheliches Kind und mich (uneheliches kind).
nun interessiert mich, ob wir im erbrecht gleich behandelt werden, oder ob ich geringere ansprüche habe als meine halbschwester.
Guten Tag!
Eheliche und nichteheliche Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. Seit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes am 1. April 1998 werden eheliche und nichteheliche Kinder in Bezug auf die gesetzliche Erbfolge gleich behandelt.
Lg
Zenit