Gültigkeit Mietvertrag

Klara - 28. Dezember 2010 um 12:06
 Justus 2010 - 28. Dezember 2010 um 12:09
Hallo,
eine kurze Frage: ich habe in meinem haus eine paar studentenzimmer, die ich ab 1.4. (ab dem neuen semester) vermieten will.
da wir derzeit renovieren, ich aber schon interessenten habe und alles wasserdicht machen will, meine frage:
kann ich in den mietvertrag schreiben, dass der vertrag nicht ab sofort sondern erst ab 1.4.2011 gilt?

1 Antwort

ja, das ist natürlich möglich. generell gilt ja vertragsfreiheit.
es handelt sich bei ihnen dann um eine sog. aufschiebende befristung, die v.a. bei miet- und arbeitsverträgen sehr häufig anwendung findet!

mfG
Justus 2010