Verjährungsfristen

elmar - 28. Dezember 2010 um 21:11
Keine Lust mehr Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 23, 2014 - 23. September 2013 um 18:23
Guten Tag,
ich habe mir vor 16 monaten 3 fernsehr für mein kleines hotel gekauft.
die rechnung vom elektronikgeschäft ist immer noch nicht gekommen, ich frage mich, ob das nicht langsam verjährt?
elmar

1 Antwort

Hallo Elmar!
Laut § 195 BGB beläuft sich die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen/Forderungen auf 3 Jahre
aber: dieser Grundsatz wird durch § 199 I eingeschränkt. dieser besagt, dass die verjährung erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt. In Ihrem Fall ist der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises also noch lange nicht verjährt.
Viele Grüße,
Benedikt
Keine Lust mehr Beiträge 13 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 23, 2014
23. September 2013 um 18:23
Da kann man nur Bendedikt Recht geben: schau mal diesen Link an: http://www.recht-finanzen.de/faq/1889-was-man-uber-die-verjahrungsfristen-wissen-sollte