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anquiry
- 29. Dezember 2010 um 18:26
ka-chun -
29. Dezember 2010 um 18:27
Guten Tag, ich handle mit Antiquitäten, aber noch nicht allzu lange. Just heute stand aber die Polizei in der Türe und behauptete, ich hätte Diebesgut vertickt. Ein von mir verkauftes Gemälde wurde als gestohlen gemeldet.
Bin ich strafbar?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
ka-chun
29. Dezember 2010 um 18:27
hallo
sie sind strafbar, wenn dem tatsächlich so war und sie die tatsache, dass dieses gemälde gestohlen war kannte oder kennen mussten
ansonsten sind sie nicht wegen hehlerei strafbar
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