Die Gesellschafter der GbR versteuern die Einkünfte anteilig als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, im Wege der Einkommensteuer.
Es ist eine Einnahme-Überschussrechnung durchzuführen, in der Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden.Zu versteuern ist nur das eingenommene Geld, nicht bereits die in Rechnung gestellten Forderungen.
Eine Bilanz ist nicht notwendig.