torben
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23. Juni 2010 um 11:37
kleingeist
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Juni 23, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 23, 2010
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23. Juni 2010 um 11:43
Mich würde interessieren, ob ich die Kosten für die Tagesmutter meiner 2jährigen Tochter als Betreuungskosten absetzen darf? Ich bin voll berufstätig. Meine Frau war schwer krank und ist jetzt berufsunfähig. Ich benötige die Tagesmutter, weil meine Frau nicht die Kraft hat sich ganztags um die Kleine zu kümmern. Hat jemand hierzu eine Idee?
kleingeist
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Juni 23, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 23, 2010 23. Juni 2010 um 11:43
Aufgrund der Situation mit Deiner Frau solltest Du die Tagesmutter als Sonderausgaben abziehen können. 2/3 der Kosten sind anzusetzen. Es gibt da aber eine Höchstgrenze. Ich glaube, sie liegt bei 4000Euro.