Guten Tag,
wir haben unser Haus über einen bauträger gekauft.
nach 7 jahren sind nun erste mängel aufgetreten.
muss der bauträger diese noch übernehmen?
Der werkvertragliche Anspruch auf Haftung für etwaige auftretende Mängel gemäss §§ 633 ff. BGB kann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 5 Jahren geltend gemacht werden.