Gesetzliches Erbrecht des Ehepartners

Gelöst
Hans D. - 1. Januar 2011 um 13:07
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 17. Juni 2013 um 12:48
Guten Tag,

ich möchte ein Testament aufsetzen.
Daher würde ich gerne wissen, wie das gesetzliche Erbrecht meiner Frau aussieht.
Ich möchte sie besonders gut bedenken.

2 Antworten

Ihre Frau ist neben den Verwandten als gesetzliche Erbin berufen. Neben den Verwandten der ersten Ordnung (ihre Kinder und Kindes-Kinder) erbt sie grundsätzlich zu ¼, neben den Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zu ½.

Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft (§ 1931 Abs. 2 BGB).
Besonderheiten gelten, je nachdem in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben (z.B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung). (Siehe: Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft)
Außer dem Erbteil hat der überlebende Ehegatte einen (schuldrechtlichen) Anspruch gegen den/die Erben auf Übertragung der zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind (Voraus des Ehegatten gemäß § 1932 BGB).

mfG
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 9
17. Juni 2013 um 12:48
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt.
Ich bin in eine Eingetragene Lebensgemeinschaft mit meinem wohlhabenden Partner . Aus früher Ehe hat er 02 Kinder. Nun will er mich jetzt als seine alleinige gesetzlicher Erbe testamentarisch aufsetzen.
daher entwerfen sich die folgenden Fragen:
* Darf er es tun? Steht es mir so was als Lebenspartner zu ?
* Was ist mit seinen leiblichen und gesetzlichen Kindern? kann er sie auf diese Weise enterben?
* Werden Sie beim Erbfall das Testament anfechten dürfen?