meine frau und ich haben vor 4 monaten unser haus gekauft. es wurde von einem bauträger gebaut.
als wir schimmel hatten haben wir einen sachverständigen hinzugezogen, der dann aufgedeckt hat, dass die fassade mit einem viel billigeren stoff gebaut wurde als vertraglich vereinbart.
da wir das haus aber abgenommen haben, sagt der bauträger, dass wir keinerlei ansprüche mehr haben.
aber kann das sein?!
Guten Morgen!
Mit der Abnahme beginnt die Sachmängelgewährleistung des Bauträgers für versteckte Mängel.
Dies betrifft solche Mängel des errichteten Bauwerks, die eine Abweichung des Werks vom vertraglich vereinbarten Standard betreffen. Das liegt bei Ihnen ja mit dem billigeren Baustoff zweifelsfrei vor.
Sie haben einen Anspruch auf Behebung des Mangels!
Zu beachten ist jedoch, dass Sie nach der erfolgten Abnahme das Vorliegen etwaiger Mängel zu beweisen haben.
Handelt es sich bei den aufgetretenen Mängeln um erhebliche Mängel, können Sie den Bauträgervertrag durch einen Rücktritt gänzlich zunichte machen.