irmi
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1. Januar 2011 um 13:26
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 2014
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5. Dezember 2013 um 10:05
Guten Tag,
ich bin gerade dabei ein kleines reisebüro zu gründen.
dafür verfasse ich gerade zusammen mit meinem bruder (er ist steuerberater) die AGB (allgemeine geschäftsbedingungen).
ich möchte mir darin gerne vorbehalten, dass ich nicht hafte, wenn die kunden schlecht informiert wurde (z.b. über das wetter bzw die polititische situation im etwaigen land).
Klauseln, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Und ihr Beispiel wäre ein solcher Fall.
Das Reiserecht sieht vor, dass Sie Ihre Kunden umfassend über die politische oder klimatische Situation im Reiseland informieren.
Daher ist ein solcher Haftungsausschluss unzulässig.
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 20143 5. Dezember 2013 um 10:05
mit großem Interesse habe ich den comment von @ conny gelesen.Und moechte gerne dazu was sagen : zwar teile ich seiner / ihrer Meinung was die Unwirksamkeit der Klausel angeht. aber irmi - als Reisevermittler - kann ja nicht dafür haften , dass das Wetter zum Beispiel angefangen hat , verrückt zu spielen oder dafür , dass Sitten den anderen Parteien einen unerwarteten Sittenkrieg erklärt haben. Ich finde es , der Kunde soll sich selber schlauer machen und die Liste der gefährlichen Gebieten ( durch das Außenministerium z.B ) angucken oder die Wetternachrichten selber lesen.