Bachlauf

BaLu - 3. Januar 2011 um 12:50
 Cacau - 3. Januar 2011 um 12:50
Grüß Gott,

ich hab an Bachlauf an meinem Grundstück nebendran. Jetz hat mei Nachbar mir des Wasser abgegraben. Ich will den Hund verklagen. Wie stell ich das denn an?

1 Antwort

Sie können auf Unterlassung klagen, dann muss Ihr nachbar den Bachlauf wieder in den ursprüglichen Zustand zurückversetzen. Oder auf Schadensersatz, dann ist gegebenenfalls eine Zahlung an Sie fällig (Minderung des Grunstückswertes)