Guten Tag,
ich mache seit 34 jahren jedes jahr zu weihnachten eine kohlroulade.
dieses jahr war der kohl so doof, dass ich die rouladen nicht richtig wickeln konnte.
somit ist mir das essen für meine 17 gäste nicht gelungen.
kann ich den kohlhersteller auf schadensersatz verklagen?
Ohjeee.... das ist eine lustige Frage ;)
Sie haben den Kohl und dessen Qualität ja im Supermarkt begutachten können.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Kohlhersteller/-lieferant wegen der Qualität der Blätter schadensersatzpflichtig wird, so lange diese nicht verseucht oder ungenießbar waren!