Die GmbH muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
Die Bilanz muss veröffentlicht werden.
Der in der Bilanz festgestellte Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer in Höhe von 25 % sowie der Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der Gemeinde am Sitz der Gesellschaft festgelegt wird.