Berufswahlfreiheit und Berufsausübungsfreiheit sind Grundrechte. Das bedeutet aber nicht gleich, dass jeder einen einklagbaren Anspruch auf den Job hat, den er gerne haben möchte.
Das kann man sich praktisch auch nicht vorstellen.
Es tut mir zwar leid für Sie, aber Sie müssen sich wohl nach den Kriterien richten, die der Markt fordert, das heißt sich entweder noch fortbilden oder selbstständig machen.