Arbeitszeugnis ausstellen

fridolin f. - 6. Januar 2011 um 16:15
 Bayernkrone - 6. Januar 2011 um 16:16
Guten Tag,

meinen betrieb werden in zukunft einige mitarbeiter verlassen. ein paar haben schon nach einem arbeitszeugnis gefragt.
muss ich ihnen eins ausstellen und wenn ja, welche infos muss es enthalten?

1 Antwort

Ja, Sie müssen ein Arbeitszeugnis ausstellen, denn im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäss § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.

mit freundlichen Grüßen,
Bayernkrone