Wegen Wehrdienst gekündigt!

carlo - 6. Januar 2011 um 16:30
 elli - 6. Januar 2011 um 16:35
Hallo Leute!
Ich hab ein riesiges problem...
wegen einer etwas verfahrenen situation mache ich erst jetzt, also kurz nach meiner ausbildung, den wehrdienst.
ich wurde einberufen und mein chef ist gar nicht begeistert... deswegen habe ich schon jetzt die kündigunug bekommen...
ich zahle gerade eine kleine eigentumswohnung ab, das heißt die kündigung kommt maximal unangebracht!!
glaubt ihr, dass ich eine chance habe, wenn ich anfechte? denn dann würde ich mich mal an einen rechtsanwalt wenden.
mfG

1 Antwort

Hallo!
Da habe ich, denke ich gute Nachrichten für dich:

"Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes (§ 1 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst - Arbeitsplatzschutzgesetz, ArbPlSchG)."
"Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist aber stets möglich."

Liebe Grüße,
elli