juristisch gesehen muss ihre oma gar nichts. auch wenn es von ihnen nur gut gemeint ist, können sie ihre oma zu nichts zwingen.
sie sollten aber vorsichtig sein, denn wenn sie dem veranstalter die sache nicht so erklärt haben, oder für ihre oma gebucht haben, dann müssen sie dem reiseveranstalter evtl. entstandene kosten ersetzen!