Feng SHUI

reikisylvie - 8. Januar 2011 um 18:17
 conni - 8. Januar 2011 um 18:17
Guten Tag,

ich habe meine neue mietswohnung nun endlich fertig nach feng shui eingerichtet.
nun kommt mein vermieter und verbietet mir, solch einen "ESOTERIKMIST" ( so hat er wörtlich gesagt) in seiner mietsache durchzuführen.
darf er das?

1 Antwort

das geht deinen vermieter nichts an.
solange du die immobilie nicht schädigst, hat er da gar kein recht dich einzuschränken.