Hallo!
Mein Vermieter hat doch tatsächlich in der letzten Betriebsausgabenrechnung Sperrmüllkosten auf uns umgelegt. Ich habe aber nie Sperrmüll vor die Tür gestellt. Er hat mir jetzt erklärt, dass es sich um Sperrmüllkosten handelt, die für die Entsorgung vom Sperrmüll fremder Leute angefallen sind. Bei uns in der Wohnanlage wird wohl gerne illegal Müll abgestellt. Kann es sein, dass ich für diesen Sperrmüll bezahle? Wer kann mir weiterhelfen?
wenn der Verursacher des Sperrmülls nicht ermittelt werden kann, darf der Vermieter die Kosten normalerweise nicht auf die Mieter umlegen. Wenn es allerdings regelmäßig vorkommt, ist es dem Vermieter nicht zuzumuten, die Herkunft des Sperrmülls herausfinden zu müssen und er kann die Kosten auf die Mieter umlegen (Urteil des BGH, Az. VIII ZR 137/09).