sie müssen (zumindest überwiegend) nur tätigkeiten annehmen, die in ihrem arbeitsvertrag vereinbart sind!!
mal einen kaffee kochen ist ja sicher kein problem, aber wenn solche dinger überhand nehmen, ist das nicht mehr in ordnung.
streng genommen können sie das nun verweigern, riskieren aber natürlich streit mit dem arbeitgeber.